Haben Sie eine 0909- oder 0900-Service-Nummer und lassen Sie Anrufer den „Ortstarif“ bezahlen? Dann lesen Sie bitte aufmerksam weiter, denn die geänderte Gesetzgebung erlaubt es Ihnen nicht länger, diese Tarifbezeichnung zu verwenden.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, mit welchen Pflichten und Konsequenzen Sie konfrontiert werden. Außerdem erläutern wir, wie sich diese Regeländerung positiv für Sie auswirken kann.

Was sich ändert

Service-Nummern dürfen ab dem 1. Oktober 2013 nicht mehr „Ortstarif“ als Tarifbezeichnung verwenden. Stattdessen müssen Service-Nummer-Inhaber einen konkreten Tarif pro Minute oder pro Gespräch wählen und diesen sowohl zu Beginn des Gesprächs als auch in Kommunikationsmitteln angeben.

Warum diese Änderung?

Obwohl „Ortstarif“ einfach genug klingt, war es in der Praxis für Anrufer nicht immer klar, wie viel ein Gespräch zu diesem Tarif genau kostete. Dies lag vor allem daran, dass verschiedene Telefongesellschaften unterschiedliche Tarife für Ortsgespräche anboten. Mit der Gesetzesänderung will die Regierung mehr Transparenz für den Verbraucher schaffen, aber als Nummerneigentümer profitieren auch Sie davon.

Wie Sie davon profitieren

Mehr Klarheit über die Tarife ist für Ihre Kunden angenehmer. Wenn Ihre Anrufer genau wissen, wie hoch der Tarif ist, ist die Hemmschwelle niedriger, Sie anzurufen, und sie sind bereit, länger in der Leitung zu bleiben. Dies kann zu mehr Gesprächen führen, mit der Chance auf einen höheren Umsatz für Sie. Eine Win-Win-Situation also.